GSW-Mitglied Prof. Dr. Andreas Hoffjan
Anwendertreffen Öffentliches Preisrecht
Professor Dr. Andreas Hoffjan hat seit 2007 den Lehrstuhl Unternehmensrechnung und Controlling an der Technischen Universität Dortmund inne. Er beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Kalkulation öffentlicher Aufträge, dem Controlling entgeltregulierter Unternehmen, dem Kostenmanagement, internationalem Controlling und Risikomanagement.
Er hat mehr als 120 Beiträge in internationalen wissenschaftlichen Zeitschriften, Büchern und Fachzeitschriften publiziert.
Unserem Verein ist er schon seit einigen Jahren verbunden (über Mitglied Herrn Singer) im Bereich „Preise und Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen“.
Aktuelle bzw. zuletzt ausgeübte Tätigkeit
- Inhaber des Lehrstuhls für Unternehmensrechnung und Controlling an der Technischen Universität Dortmund
- Vorstand des RIF Institut für Forschung und Transfer e.V., Johannes-Rau Forschungsinstitut des Landes NRW
- Wissenschaftlicher Direktor der DIKOIN GmbH, Digitalisierungsinstitut für Kosten und Innovation
Tätigkeitsschwerpunkte
- Kalkulation öffentlicher Aufträge
- Controlling entgeltregulierter Unternehmen • Controlling in öffentlichen Verwaltungen
- Internationales Controlling
- Herausgeber und aktueller Schriftleiter der Fachzeitschrift „Controlling”
- Mit-Herausgeber des Leitkommentars zum öffentlichen Preisrecht Ebisch/Gottschalk/Hoffjan/Müller Aktuell Mit-Verfasser des BMWK-Gutachtens „Evaluierung der Höhe des preisrechtlichen Zinssatzes, seiner Bemessungsgrundlage sowie – in diesem Zusammenhang – der Höhe des kalkulatorischen Gewinns“
Zusätzliche Infos:
https://uc.wiwi.tu-dortmund.de/professur/team/andreas-hoffjan/
Kontakt
TU Dortmund
Lehrstuhl Unternehmensrechnung und Controlling Prof. Dr. Andreas Hoffjan Vogelpothsweg 87
44227 Dortmund
Tel.: 0231/755-3140
Fax: 0231/755-3141
Mail: andreas.hoffjan@tu-dortmund.de
GSW-Mitglied Prof. Dr. Andreas Hoffjan möchte auf folgende Veranstaltungen aufmerksam machen:
25.-26.06.2025, Bremen
Anwendertreffen Öffentliches Preisrecht
Fachtagung für Anwender des Preis- und Zuwendungsrechts
Mehr Infos und Anmeldung >>>
Die inhaltlich umfassendste Veranstaltung stellt das Anwendertreffen Preisrecht dar. Dieses findet vom 25-26. Juni im Atlantic Grand Hotel in Bremen statt. Fokus dieses vom RIF e.V., einem An-Institut der TU Dortmund, ausgerichteten Kongresses ist die Anwendung und Umsetzung des Preisrechts auf der Auftragnehmerseite. In mehr als zehn Vorträgen werden Themen der Kalkulation öffentlicher Aufträge und Zuwendungen auf Kostenbasis besprochen. Die Fachtagung ist branchenübergreifend, sie adressiert gleichermaßen Unternehmen der Verteidigungswirtschaft, der Ver- und Entsorgung sowie Forschungseinrichtungen.
Weitere Infos >>>
Das Anwendertreffen Preisrecht widmet sich aktueller Entwicklungen im öffentlichen Preisrecht und bei Zuwendungen auf Kostenbasis. In insgesamt zehn Vorträgen präsentieren die Referenten Lösungsansätze zur Kalkulation und Preisprüfung öffentlicher Aufträge. Im Vordergrund des diesjährigen Treffens steht der öffentliche Auftraggeber Bundeswehr, die Abrechnung europäischer Förderprogramme, diverse rechtliche Probleme wie der Rechtsschutz bei Preisprüfungen sowie die Anerkennung einzelner Kostenpositionen.
Die Referenten bilden die Breite der Anwender ab: über Auftragnehmer, Auftraggeber und Berater. Die Industriesicht bringen Frank Schreckhaase von der MBDA Deutschland GmbH, Martin Werner von der Metallwerk Elisenwerk GmbH, Janka Rautenhaus von der Rheinmetall Electronics GmbH und Rudolf Gaudermann von der Siemens AG ein. LIVE on stage zu erleben sind aus den Reihen der Auftraggeber Antje Ott vom BAAINBw und Stephan Schulte vom BAAINBw. Als mit dem Preisrecht vertraute Dienstleister werden mit juristischem Schwerpunkt Hans-Peter Müller von KUNZ Rechtsanwälte sowie Marc Greitens und Susanne Monsig von Heuking Kühn Lüer Wojtek referieren, mit kaufmännischen Fokus Armin Halbe und Mathias Morgenstern von der BANSBACH ECONUM Unternehmensberatung GmbH. Schließlich berichtet Dr. Sara Kranemann (vormals TU Dortmund) aus der Wissenschaft.
Auf dem Anwendertreffen Preisrecht gibt es auch seit vielen Jahren die Rubrik Blitzlicht. Ähnlich wie in der Fotografie geht es dabei um einen thematischen Schnappschuss. Eine Problemstellung im Zusammenhang mit der Anerkennung von Kosten soll ausgeleuchtet werden. Dazu werden von Unternehmensseite keine fertigen Lösungen vorgestellt, sondern im Plenum wird ein Case ergebnisoffen besprochen. Dabei zeigen sich immer wieder die praktischen Ermessensspielräume der Preisprüfung. Meistens führt dann die Schwarmintelligenz der Teilnehmer des Anwendertreffens Preisrecht zu sehr guten Lösungen.
Bisher hatten wir auf dem Anwendertreffen Preisrecht am 25/26. Juni in Bremen zwei Blitzlichter geplant: „Preisrechtliche Anerkennung der Kosten von Altersteilzeit“ von der MBDA Deutschland GmbH und „Preisrechtliche Kompensation unvermeidbarer Vertragsstrafen“ von der Metallwerk Elisenhütte GmbH.
Aus aktuellem Anlass wird das Programm um ein drittes Blitzlicht ergänzt. Unter dem Titel „Marktpreisfähigkeit und interne Verrechnungssätze“ wird ein typisches Problem aus dem Konzernverbund skizziert. Zuweilen verlangt die Konzernmutter, dass gewisse Leistungen mit „Intercompany Rates“ auf Basis von Selbstkosten angeboten werden. Hier stellt sich die Frage, ob dieses Vorgehen die Marktpreisfähigkeit gefährdet. Bei betriebssubjektiven Marktpreisen muss die Preisgestaltung des Auftragnehmers kontinuierlich verlaufen. Außerdem muss das Unternehmen sicherstellen, dass es zu eben diesem Preis eine Mehrzahl von Umsatzakten getätigt hat. Diese Thematik kann Lieferanten der Bundeswehr in unterschiedlicher Form betreffen. Entweder geht es um ganze Produkte, z.B. einen Kampfpanzer, oder auch um Marktpreisbestandteile, z.B. IT-Stundensätze. Infolge der Sensibilität dieser Fragestellung wird das Blitzlicht in Bremen nicht von Unternehmen, sondern von Prof. Hoffjan selbst vorgestellt.
Vorauszahlungen, Kapazitätsaufbau, Resiliente Lieferketten – Welche Kosten übernimmt das BMVg?
Wenn die deutsche Wirtschaft als Ganzes stagniert, wirken Wachstumsschmerzen wie ein Luxusproblem. Automobilproduzenten und ihre Zulieferer werden sagen „Hätte ich auch gerne!“ Daher strecken viele Player dieser Branche ihre Fühler in die Wehrtechnik aus. Aber wie kann ich als Defence Tech Start-up „Wachstumsschmerzen“ überwinden?
Im Dezember hat das alte Regierungskabinett die Nationale Sicherheits- und Verteidigungsindustriestrategie (SVI-Strategie) beschlossen. Die neue SVI-Strategie setzt den Rahmen für die zukünftige Stärkung der Branche. Sie verfolgt das Ziel, Deutschlands Verteidigungsfähigkeit zu stärken. Dazu sollen u.a. Schlüsseltechnologien gefördert, Lieferketten geschützt und finanzielle Rahmenbedingungen verbessert werden.
Konkret wird die SVI-Strategie auch bei der Abrechnung von Bundeswehr-Aufträgen. Der erforderliche Kapazitätsaufbau stellt alle Beteiligten vor Herausforderungen. Dabei ergeben sich zahlreiche Fragen bei der preisrechtlichen Anerkennung von Kosten. Wer trägt das Auslastungsrisiko bei Investitionsentscheidungen? Unter welchen Voraussetzungen können Vorauszahlungen des Bundes gewährt werden? Welche Kosten können für den Aufbau verlässlicher und belastbarer Lieferketten angesetzt werden? Wie ist das Preisrecht bei mittelbaren Leistungen weiterzugeben?
Zu diesen Fragen gibt Stephan Schulte aus dem BMVg auf dem Anwendertreffen Preisrecht vom 25.-26. Juni in Bremen Antworten. Der Titel seines Vortrags lautet „Aktuelle preisrechtliche Themen bei Aufträgen der Bundeswehr“. Regierungsdirektor Stephan Schulte ist Referent Preisrecht & Preisbildung im Ministerium. Er gehört der Abteilung Rü I 5 an, die sich mit der Ausrüstung und Nutzung von militärischem Material befasst.
Es würde Prof. Dr. Andreas Hoffjan aber auch uns als Verein sehr freuen, viele von Ihnen auf einer der obigen Fachveranstaltungen wieder zu treffen. Melden Sie sich rechtzeitig an!
Sie interessieren sich für diesen Impuls und die anderen elf Vorträge des Anwendertreffen Preisrechts, haben aber bisher die Anmeldung verpasst. Kein Problem. Die hybride Veranstaltung ermöglicht wahlweise eine Teilnahme in Präsenz oder online. In Präsenz gibt es nur noch wenige Restplätze, aber virtuell können sie sich auch noch kurzfristig anmelden.
Einen Überblick zum detaillierten Konferenzprogramm finden Sie unter
https://www.preisrecht-anwender.de/fileadmin/user_upload/PreisrechtAnwender-Files/Preisrecht-Bilder/Programm/2025_Programm_Anwendertreffen_02.pdf
_____________________________________________
Das nächste Anwendertreffen Preisrecht wird dann mal wieder im Süden stattfinden. Es geht 2026 in die Frankenmetropole nach Nürnberg. Neben den preisrechtlichen Fragen und Kalkulationsthemen stehen Kaiserburg, mittelalterliche Altstadt und Nürnberger Rostbratwurst auf dem Programm. Termin ist der 24-25.Juni 2026, übrigens während der Gruppenphase der nächsten Fußball-WM.