GSW-Mitglied Sachverständigenbüro Alexander Dupp & Kollegen
Das KRITIS-Dachgesetz: Was Betreiber jetzt wissen müssen

Über Sachverständigenbüro Alexander Dupp & Kollegen

Das Sachverständigenbüro Alexander Dupp & Kollegen sind öffentlich bestellte und vereidigte sowie international zertifizierte und zugelassene Sachverständige für das Gebiet der Sicherheit an Gebäuden, im täglichen Leben und verschiedenen Gewerken im allgemeinen Hochbau.

Kunden sind europaweit Gerichte, Staatsanwaltschaften, Bauherren, Architekten und Ingenieure, Handwerker, Kollegen, Banken, Rechtsanwälte, Personen des öffentlichen Lebens, besonders schützenswerte Personen, Immobilienmakler, Sicherheitsdienstleister und Unternehmen aus der Sicherheitsbranche.

In seinem Kompetenzteam bietet Alexander Dupp Kunden folgende Leistungen:

Gutachten – Sanierungs- und Energiekonzepete – Projektleitung – Qualitätsoptimierung Entwicklung und Prüfung – Objektbezogene Sicherheitskonezepte – Prävention – Coaching – Fachvorträge/Schulungen/Workshops – Mediationsgespräche in unterschiedlichsten Bereichen und Gewerken.

Das Sachverständigenbüro Alexander Dupp & Kollegen arbeitet “just in Time”, nachhaltig, gewinnbringend, erfolgreich und mit bedingungslosem sowie kurzfristigem Einsatz für die Kunden.

Besonders bei größeren Schadensfällen ist er durch Mobilität und hervorragendes Equipment der richtige und leistungsstarke Ansprechpartner.

Sachverständigenbüro Alexander Dupp & Kollegen

Bornstraße 13
56412 Girod
Telefon: +49 (0) 6485 18 03 31
Telefax: +49 (0) 6485 18 06 76
E-Mail: a.dupp@alexanderdupp.de

https://alexanderdupp.de

KRITIS-Dachgesetz
GSW-Mitglied Sachverständigenbüro Alexander Dupp

Das KRITIS-Dachgesetz: Was Betreiber jetzt wissen müssen

Neue Pflichten zur physischen Sicherheit kritischer Infrastrukturen – und was sie für Planung, Bau und Abnahme bedeuten

Am 29. Januar 2026 hat der Deutsche Bundestag das KRITIS-Dachgesetz verabschiedet. Damit ist eine Lücke zwischen NIS2 und den sektorenspezifischen Sicherheitsvorgaben geschlossen, die im politischen Diskurs lange als solche galt. Erstmals gelten damit einheitliche, sektorenübergreifende Mindeststandards für die physische Sicherheit kritischer Infrastrukturen. Bis zum 17. Juli 2026 müssen Betreiber die geforderten Schutzmaßnahmen umgesetzt haben.

Was bedeutet das konkret? Was müssen Betreiber, Planer und Generalunternehmer jetzt tun? Und welche Rolle spielen dabei Bauteile wie Fenster, Türen, Fassaden und Perimetereinrichtungen? Dieser Beitrag gibt einen strukturierten Überblick.
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