GSW-Mitglied Prof. Dr. Andreas Hoffjan
Raus aus der Zwickmühle – Eingeklemmt zwischen Auftraggeber und Nachunternehmen

Prof. Dr. Andreas Hoffjan

Professor Dr. Andreas Hoffjan hat seit 2007 den Lehrstuhl Unternehmensrechnung und Controlling an der Technischen Universität Dortmund inne. Er beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Kalkulation öffentlicher Aufträge, dem Controlling entgeltregulierter Unternehmen, dem Kostenmanagement, internationalem Controlling und Risikomanagement.

Er hat mehr als 120 Beiträge in internationalen wissenschaftlichen Zeitschriften, Büchern und Fachzeitschriften publiziert.

Unserem Verein ist er schon seit einigen Jahren verbunden (über Mitglied Herrn Singer) im Bereich „Preise und Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen“.

Aktuelle bzw. zuletzt ausgeübte Tätigkeit

  • Inhaber des Lehrstuhls für Unternehmensrechnung und Controlling an der Technischen Universität Dortmund
  • Vorstand des RIF Institut für Forschung und Transfer e.V., Johannes-Rau Forschungsinstitut des Landes NRW
  • Wissenschaftlicher Direktor der DIKOIN GmbH, Digitalisierungsinstitut für Kosten und Innovation

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Kalkulation öffentlicher Aufträge
  • Controlling entgeltregulierter Unternehmen • Controlling in öffentlichen Verwaltungen
  • Internationales Controlling
  • Herausgeber und aktueller Schriftleiter der Fachzeitschrift „Controlling”
  • Mit-Herausgeber des Leitkommentars zum öffentlichen Preisrecht Ebisch/Gottschalk/Hoffjan/Müller Aktuell Mit-Verfasser des BMWK-Gutachtens „Evaluierung der Höhe des preisrechtlichen Zinssatzes, seiner Bemessungsgrundlage sowie – in diesem Zusammenhang – der Höhe des kalkulatorischen Gewinns“

Zusätzliche Infos:
https://uc.wiwi.tu-dortmund.de/professur/team/andreas-hoffjan/

Kontakt

TU Dortmund
Lehrstuhl Unternehmensrechnung und Controlling Prof. Dr. Andreas Hoffjan Vogelpothsweg 87
44227 Dortmund
Tel.: 0231/755-3140
Fax: 0231/755-3141
Mail: andreas.hoffjan@tu-dortmund.de

Eingeklemmt zwischen Auftraggeber und Nachunternehmen

Raus aus der Zwickmühle – Eingeklemmt zwischen Auftraggeber und Nachunternehmen

Die Bundeswehr verlangt, dass auch mittelbare Leistungen dem öffentlichen Preisrecht unterworfen werden können. Wenn Sie eine derartige Regelung mit Ihrem Lieferanten versäumen, droht Ihnen eine Rechnungskürzung in Höhe von 10% des Auftragswertes. Sie haben aber ohnehin schon genug Schwierigkeiten, geeignete Unterauftragnehmer zu finden.

Das klingt nach einer Wahl zwischen Pest und Cholera. Entweder verärgert man den Lieferanten mit der VO PR 30/53, mit der Gefahr, dass er abspringt, oder man bleibt selbst auf dem Kürzungsbetrag sitzen. Was also tun, wenn man in dieser Zwickmühle festsitzt?

Diese Frage haben wir diese Woche mit dem Einkauf eines großen Bundeswehr-Lieferanten intensiv diskutiert. Das Ergebnis unserer gemeinsamen Überlegungen sind sechs Prüfschritte:

  1. Können wir bei unserem Auftrag vom Preistyp Marktpreis ausgehen?
  2. Erfolgte die Beschaffung bei mittelbaren Auftragnehmern im Wettbewerb (erfolgreiche Konkurrenzierung)?
  3. Handelt es sich um Material, welches der Hauptauftragnehmer allgemein im Unternehmen verwendet, sprich Zulieferungen?
  4. Beträgt der Wert der Unterauftragnehmerleistungen im Rahmen des Auftrags weniger als die vereinbarte Aufgreifschwelle (gewöhnlich 100.000 €)?
  5. Ist das BAAINBw ausnahmsweise damit einverstanden diese „mittelbaren Leistungen“ nicht den preisrechtlichen Vorschriften zu unterwerfen?
  6. Gibt es eine Vereinbarung mit dem Nachunternehmen, so dass er von der Anwendung des Preisrechts Kenntnis erlangt und das Ergebnis der Preisprüfung akzeptiert?

Wenn eine der ersten vier Fragen sicher mit ja beantwortet werden kann, haben wir als Hauptauftragnehmer kein Problem. Prüfschritt 5 zielt auf die Entscheidungsfreiheiten des Amtes im Rahmen ihrer internen Regelungen ab. Denn „können“ heißt nicht „müssen“.

Schritt 6 ist der ultimative Rettungsanker: Es sollte sicherheitshalber immer eine Vereinbarung mit dem Nachunternehmen getroffen werden, in der dieses das Preisrecht und das Ergebnis einer eventuellen Preisprüfung akzeptiert.

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