GSW-Mitglied Prof. Dr. Andreas Hoffjan
Vorstands- und kindgerecht – Preisbildung bei öffentlichen Aufträgen

Prof. Dr. Andreas Hoffjan

Professor Dr. Andreas Hoffjan hat seit 2007 den Lehrstuhl Unternehmensrechnung und Controlling an der Technischen Universität Dortmund inne. Er beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Kalkulation öffentlicher Aufträge, dem Controlling entgeltregulierter Unternehmen, dem Kostenmanagement, internationalem Controlling und Risikomanagement.

Er hat mehr als 120 Beiträge in internationalen wissenschaftlichen Zeitschriften, Büchern und Fachzeitschriften publiziert.

Unserem Verein ist er schon seit einigen Jahren verbunden (über Mitglied Herrn Singer) im Bereich „Preise und Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen“.

Aktuelle bzw. zuletzt ausgeübte Tätigkeit

  • Inhaber des Lehrstuhls für Unternehmensrechnung und Controlling an der Technischen Universität Dortmund
  • Vorstand des RIF Institut für Forschung und Transfer e.V., Johannes-Rau Forschungsinstitut des Landes NRW
  • Wissenschaftlicher Direktor der DIKOIN GmbH, Digitalisierungsinstitut für Kosten und Innovation

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Kalkulation öffentlicher Aufträge
  • Controlling entgeltregulierter Unternehmen • Controlling in öffentlichen Verwaltungen
  • Internationales Controlling
  • Herausgeber und aktueller Schriftleiter der Fachzeitschrift „Controlling”
  • Mit-Herausgeber des Leitkommentars zum öffentlichen Preisrecht Ebisch/Gottschalk/Hoffjan/Müller Aktuell Mit-Verfasser des BMWK-Gutachtens „Evaluierung der Höhe des preisrechtlichen Zinssatzes, seiner Bemessungsgrundlage sowie – in diesem Zusammenhang – der Höhe des kalkulatorischen Gewinns“

Zusätzliche Infos:
https://uc.wiwi.tu-dortmund.de/professur/team/andreas-hoffjan/

Kontakt

TU Dortmund
Lehrstuhl Unternehmensrechnung und Controlling Prof. Dr. Andreas Hoffjan Vogelpothsweg 87
44227 Dortmund
Tel.: 0231/755-3140
Fax: 0231/755-3141
Mail: andreas.hoffjan@tu-dortmund.de

Preisbildung bei öffentlichen Aufträgen

Vorstands- und kindgerecht – Preisbildung bei öffentlichen Aufträgen

Gestern hat mich ein besonderer Wunsch in den Süden geführt: Der Geschäftsführung in wenigen Worten die Bedeutung des Preisrechts bei öffentlichen Aufträgen erklären. Das ist ein bisschen wie bei der Sendung mit der Maus: Komplexe Sachverhalte einfach, also in diesem Fall vorstands- und kindgerecht darstellen.

Aus Bewerbungsgesprächen kennt man den Elevator-Pitch: Während der Aufzugfahrt die Kernaussage der Präsentation in wenigen Sätzen zusammenfassen. Was aber gehört in den Vorstands-Pitch zum öffentlichen Preisrecht?

Preisrechtliches Halbwissen kostet dem Auftragnehmer Geld, Zeit und Nerven.

(1) Geld
Es gilt das Höchstpreisprinzip. Bei Verletzung drohen erhebliche Preiskürzungen. Durch smarte Preistypstrategie und LSP-konforme Kalkulation lässt sich die übliche Marge sichern.
(2) Zeit
Die für eine Preisprüfung erforderliche Dokumentation kann sehr zeitaufwendig sein. Ein definierter Angebotsprozess und personelle Verantwortung sparen viel Zeit.
(3) Nerven
Infolge von langen Wartezeiten auf Preisprüfungen stecken die preisrechtlichen Risiken lange in den Büchern. Daher sind Maßnahmen zur Risikomitigation, z.B. Dokumentation, wichtig.

Natürlich wird der Preisrechtsbeauftragte des Unternehmens das ähnlich formulieren. Aber bekanntlich gilt der Prophet nichts im eigenen Land. So wie bei der Beratung schenkt der Vorstand dem externen Experten mehr Gehör.

Dabei gibt es gut recherchierte Informationen im Netz. Besonders zu empfehlen sind die beiden Kompendien A bis Z von DIKOIN: Zuwendungen auf Kostenbasis kalkulieren und abrechnen sowie Bundeswehr-Aufträge erfolgreich kalkulieren.

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