GSW-Netzwerk e.V. regt bundesweit einheitlichen Meldeweg für Drohnensichtungen an

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GSW-Netzwerk e.V. regt bundesweit einheitlichen Meldeweg für Drohnensichtungen an

„Wer eine verdächtige Drohne sieht, darf nicht erst klären
müssen, wer zuständig ist.“

Die jüngsten Drohnenvorfälle rund um den Flughafen Leipzig/Halle zeigen eindrücklich, dass Deutschland seine Strukturen zur Erkennung, Bewertung und Abwehr unbemannter Fluggeräte weiterentwickeln muss. Die Entdeckung einer mit Sprengstoff präparierten Drohne am 4. August 2026 und weitere Drohnenfunde im Umfeld des Flughafens haben deutlich gemacht, dass Drohnen längst nicht mehr ausschließlich ein luftfahrtrechtliches oder technisches Thema sind. Sie können zu einer konkreten Bedrohung für Menschen, Kritische Infrastrukturen und die öffentliche Sicherheit werden.

Das GSW-Netzwerk e.V. regt deshalb gegenüber Bundesregierung, Innenministerien, Sicherheitsbehörden und den zuständigen Fachgremien die Einrichtung eines bundesweit einheitlichen Meldewegs für verdächtige Drohnensichtungen an.

Einfache Frage – klare Antwort

Für Bürgerinnen und Bürger, Beschäftigte eines Unternehmens oder Mitarbeiter eines Betreibers Kritischer Infrastruktur stellt sich im Ernstfall eine ganz einfache Frage:

„Wen rufe ich an, wenn ich eine möglicherweise gefährliche Drohne sehe?“

Bundeswehr, Bundespolizei, Landespolizei, Flughafenbetreiber, Luftaufsicht oder andere Stellen können – abhängig vom Ort und der konkreten Gefahrenlage – unterschiedliche Zuständigkeiten haben. Die Bundesregierung weist selbst auf diese differenzierte Zuständigkeitsstruktur hin.

Für denjenigen, der eine verdächtige Drohne beobachtet, darf diese Zuständigkeitsfrage jedoch kein Hindernis für eine schnelle Meldung sein.

GSW-Netzwerk schlägt bundesweite „Drohnen-Meldestelle“ vor

Das GSW-Netzwerk e.V. schlägt deshalb die Schaffung einer einheitlichen bundesweiten Telefonnummer bzw. eines zentralen digitalen Meldeweges vor.

Der Grundgedanke ist einfach:

Eine Nummer – eine Meldung – die zuständige Stelle entscheidet.

Wer eine verdächtige Drohne beobachtet, sollte möglichst unkompliziert folgende Informationen übermitteln können:

Wo wurde die Drohne gesehen?

Wann wurde sie gesehen?

Wie viele Drohnen wurden beobachtet?

Was wurde beobachtet – Flugrichtung, Verhalten, Größe oder besondere
Merkmale?

Besteht eine unmittelbare Gefährdung von Menschen, Anlagen oder Infrastruktur?

Die meldende Person muss dabei nicht selbst beurteilen, welche Behörde zuständig ist.

KI-gestützte Leitstelle als intelligenter Verteiler

Nach Auffassung von GSW-Netzwerk könnte eine solche zentrale Meldestelle perspektivisch durch ein KI-gestütztes Lage- und Routing-System unterstützt werden.

Die eingehende Meldung könnte automatisiert nach Kriterien wie

Standort + Zeit + Gefährdung + Objekt + Flugrichtung + vorhandene Lageinformationen

bewertet und anschließend an die jeweils zuständige Sicherheits- bzw. Einsatzstelle weitergeleitet werden.

Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, die bestehenden Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern, Bundespolizei, Polizei, Bundeswehr, Luftfahrtbehörden oder Betreibern Kritischer Infrastrukturen neu zu ordnen.

Vielmehr soll die technische Infrastruktur dafür sorgen, dass die Zuständigkeit im Hintergrund geklärt wird – und der Bürger bzw. Betreiber nur einen einzigen einfachen Meldeweg benötigt.

Von der Einzelmeldung zum gemeinsamen Lagebild

Ein weiterer Vorteil einer solchen Lösung wäre die Möglichkeit, Meldungen bundesweit zusammenzuführen und – unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz und zur Informationssicherheit – zu einem aktuellen Lagebild der Drohnenaktivitäten zu verdichten.

Mehrere scheinbar voneinander unabhängige Beobachtungen könnten dadurch schneller als zusammenhängendes Ereignis erkannt werden.

Gerade bei Kritischen Infrastrukturen, Flughäfen, Energieanlagen, Industrieanlagen, Bundeswehrstandorten, Behörden, Bahnanlagen oder Großveranstaltungen kann die zeitliche und räumliche Zusammenführung von Informationen entscheidend sein.

Kein Ersatz für den Notruf – sondern Ergänzung

Das GSW-Netzwerk e.V. sieht eine solche Lösung ausdrücklich nicht als Ersatz für den Notruf 110 oder 112, sondern sollte diese zugleich entlasten!

Bei einer unmittelbar bestehenden Gefahr für Menschen oder bei einer akuten Straftat bleiben die bestehenden Notrufstrukturen selbstverständlich maßgeblich.

Die vorgeschlagene bundesweite Drohnen-Meldestelle würde vielmehr eine spezialisierte zusätzliche Eingangsstelle für Drohnensichtungen und drohnenbezogene Sicherheitslagen darstellen.

Damit könnte insbesondere verhindert werden, dass Bürger, Unternehmen oder Betreiber Kritischer Infrastrukturen in einer unklaren Situation zunächst mehrere Behörden kontaktieren müssen oder eine Meldung aus Unsicherheit unterlassen.

GSW-Netzwerk: Deutschland braucht einen „Single Point of Contact“

„Wir dürfen von einem Bürger oder einem Sicherheitsmitarbeiter nicht verlangen, dass er in einer kritischen Situation zunächst ein Organigramm der deutschen Sicherheitsbehörden studiert“, erklärt das GSW-Netzwerk e.V.

Entscheidend sei nicht, wer am Ende zuständig ist, sondern dass eine relevante Beobachtung sofort bei der richtigen Stelle ankommt

Das GSW-Netzwerk e.V. regt deshalb an, gemeinsam mit Bund und Ländern, Bundespolizei, Polizeibehörden, Bundeswehr, Luftfahrtbehörden, Flughäfen, Betreibern Kritischer Infrastrukturen sowie Technologie- und Sicherheitsunternehmen ein entsprechendes Modell zu entwickeln und zunächst in einer Pilotregion bzw. an besonders gefährdeten Kritischen Infrastrukturen zu erproben.

Fünf Anforderungen an einen zukünftigen Meldeweg

Aus Sicht des GSW-Netzwerkes sollte ein bundesweit einheitlicher Meldeweg folgende Eigenschaften besitzen:

1. Einfach
Eine bundesweit einheitliche, leicht merkbare Telefonnummer bzw. digitale Meldemöglichkeit.

2. Schnell
Automatisierte Erfassung und unverzügliche Weiterleitung an die zuständige Einsatz- oder Sicherheitsstelle.

3. Intelligent
KI-gestützte Bewertung und Zuordnung eingehender Informationen, ohne die Entscheidungshoheit der zuständigen Behörden zu ersetzen.

4. Vernetzt
Einbindung der bestehenden Sicherheits- und Gefahrenabwehrstrukturen von Bund und Ländern.

5. Skalierbar
Nutzbar für Flughäfen, Bundeswehrstandorte, Energieanlagen, Industrie, Verkehrsinfrastruktur, Behörden, Veranstaltungen und weitere Kritische Infrastrukturen.

Einladung zum gemeinsamen Dialog

Das GSW-Netzwerk e.V. versteht seinen Vorschlag ausdrücklich als Initiative zur Diskussion und gemeinsamen Weiterentwicklung.

Deutschland verfügt bereits über zahlreiche leistungsfähige Sicherheitsbehörden, technische Systeme und spezialisierte Fähigkeiten zur Drohnenerkennung und Drohnenabwehr. Die Herausforderung besteht zunehmend darin, diese Fähigkeiten im Ereignisfall schnell, eindeutig und lagegerecht miteinander zu verbinden.

Das GSW-Netzwerk e.V. bietet deshalb an, seine Expertise und sein Netzwerk aus Unternehmen der Sicherheits-, Verteidigungs-, Schutz- und Technologiebranche in einen entsprechenden Dialog einzubringen.

Unser Ziel ist klar:

Wer eine verdächtige Drohne sieht, muss nicht wissen, wer zuständig ist. Er muss nur wissen, wo er sie melden kann.

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Netzwerk der Gesellschaft der Sicherheitstechnischen Wirtschaft e.V.

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